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Auflassungsvormerkung



Aufgaben:

1.) Welches ist die Bedeutung der Vormerkung?

2.) Führt die Vormerkung zu einer Grundbuchsperre?

3.) Was geschieht mit der Vormerkung, wenn der Anspruch, den sie sichert, erlischt?



Lösungen:

1.) Bedeutung der Vormerkung
Während der Widerspruch den Bestand eines dinglichen Grundstücksrechts absichert, soll die Vormerkung eine künftige Verfügung über ein solches Recht sichern (Wieling, SachenR § 22).

2.) Führt Vormerkung zu einer Grundbuchsperre?
Die Vormerkung führt nicht zu einer allgemeinen Verfügungsbeschränkung. Es besteht auch keine Grundbuchsperre, dh. bspw. das Grundbuch kann auch einen Dritten als Eigentümer eintragen.

3.) Untergang der Vormerkung bei Erlöschen des Anspruchs
Da die Vormerkung akzessorisch ist, geht sie unter, wenn der Anspruch, den sie sichert, erlischt; z.B. Anfechtung oder Rücktritt vom Kaufvertrag (Lies dazu Wieling, SachenR § 22 II).



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